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Der Altersaufbau der Bevölkerung ändert
sich in den nächsten Jahrzehnten durchgreifend:
Heute ist jeder fünfte Bürger älter
als 60 Jahre; im Jahr 2030 wird dies jeder dritte sein.
Die Zahl der über 80jährigen steigt kontinuierlich; ihre
Zahl wird bis zum Jahr 2030 um fast 90 Prozent zunehmen.
Gleichzeitig sinkt die Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2030
um zehn Prozentpunkte.
Mit dieser Entwicklung werden sich die beiden Finanzierungsverfahren
auseinandersetzen müssen: Das Umlageverfahren, bei dem die
gesamten Kosten in vollem Umfang aus den laufenden Beitragseinnahmen
finanziert werden müssen, und das Anwartschaftsdeckungsverfahren,
das bei der Beitragskalkulation auch die mit dem Lebensalter steigende
Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen berücksichtigt. Die
PKV kalkuliert nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Sie bildet
also jetzt bereits Vorsorge für die Zukunft. Auf das so gebildete
finanzielle Polster wird es entscheidend ankommen, wenn immer mehr
alte Menschen im Ruhestand immer weniger Menschen im erwerbstätigen
Alter gegenüberstehen.
In der PKV gibt es grundsätzlich
keine Verschiebung der Beiträge auf andere Generationen. Versicherungsmathematisch
bringt jeder Jahrgang die Krankheitskosten für seinen Jahrgang
auf. Die älteren Versicherten sind daher prinzipiell nicht
auf die Zahlungsfähigkeit der jüngeren Generation angewiesen.
Durch die sog. Alterungsrückstellungen sind die Privatversicherten
deshalb für die Zukunft gut gerüstet. Die in jungen Jahren
angesammelten Beitragsteile, die verzinslich angelegt wurden, sollen
die mit dem höheren Lebensalter steigenden Leistungen finanzieren.
Ende 1995 beliefen sich die gebildeten Alterungsrückstellungen
bereits auf rund 28 Mrd. EUR.
(aus einer Publikation des PKV-Verbandes)
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