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Wiederholt werden in den Medien Fälle genannt
von außerordentlich hohen Beitragssteigerungen im Alter in
der privaten Krankenversicherung (PKV). Beitragsvorteile in jungen
Jahren wurden danach angeblich durch Beitragssteigerungen im Alter
aufgehoben Daß dies alles so nicht stimmt, läßt
sich genau aufzeigen. Ein privater Krankenversicherungsschutz ist
eine verläßliche und solide Entscheidung für die
Gegenwart und vor allem für die Zukunft.
Kostenentwicklung
- Richtig ist, daß es zum Teil hohe Beitragserhöhungen
in der PKV gegeben hat. Solche Beitragserhöhungen sind eine
Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und auch des
zunehmenden medizinischen Fortschritts. Zum Beispiel waren Herzoperationen
bei über 70jährigen in den 60er Jahren noch undenkbar;
sie sind heute eine medizinische Standardleistung geworden. Pro
Jahr werden mehrere tausend solcher Operationen bei Privatpatienten
durchgeführt, von denen jede einzelne 15.000 EUR bis 20.000
EUR kostet. Auch die Preise für Arzneimittel oder für
einen Behandlungstag im Krankenhaus sind in den letzten Jahrzehnten
um ein Mehrfaches gestiegen.
- Falsch ist, daß solche Kosten- und
Beitragssteigerungen vor allem in der PKV stattgefunden haben.
Richtig ist vielmehr, daß die private Krankenversicherung
und die Sozialversicherung ungefähr im gleichen Maße
von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betroffen sind: Im
Zeitraum von 1983 bis 1994 sind die Kosten pro Versicherten in
der gesetzlichen Krankenversicherung um 82 Prozent und in der
PKV um 88 Prozent gestiegen.
Wie kommen die Beiträge zustande?
Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte
Beiträge, und zwar abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die einen vom
Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erhebt, richten sich die
Beiträge der PKV nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit
vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zu
Beginn der Versicherung. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen,
daß Gruppen gleicher Risiken dieselben Beiträge zahlen,
die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen
zu erbringen.
Die Beiträge werden nach Art der Lebensversicherung
auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet. Dies bedeutet,
daß eine Alterungsrückstellung gebildet wird. Diese deckt
das mit dem Älterwerden der Versicherten ansteigende Krankheitsrisiko
ab. Dabei zahlt der Versicherte mit seinem Beitrag neben einem Risikoanteil
für das gegenwärtige Risiko krank zu werden zugleich einen
Sparanteil für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko.
Ein Teil des Beitrags wird also von vorneherein als Alterungsrückstellung
verzinslich angespart. Dieses Geld steht im Alter zur Deckung der
dann höheren Leistungen zur Verfügung.
Kalkuliert wird die Alterungsrückstellung
mit einem Zinssatz von 3,5 Prozent. Seit 1995 müssen außerdem
80 Prozent der über den Prozentsatz von 3,5 hinausgehenden
tatsächlichen Zinserträge, und zwar bis zur Höhe
von jeweils 2,5 Prozent des Gesamtbeitrages der Alterungsrückstellung,
jährlich zusätzlich zur Finanzierung einer Beitragsentlastung
im Alter zurückgelegt werden (Zuschreibung gemäß
§ 12 a VAG). Die Hälfte hiervon kommt unmittelbar den
Versicherten zugute, die heute bereits über 65 Jahre alt sind.
Die andere Hälfte dient gleichmäßig zur Beitragsentlastung
für alle Versicherten im Alter. Diese Maßnahmen wirken
insbesondere mittel- und langfristig.
Die Bildung der Alterungsrückstellungen
soll bewirken, daß der Tatbestand des Älterwerdens für
sich allein genommen nicht zu steigenden Beiträgen führt.
Im Beitrag für die 30jährigen ist also bereits berücksichtigt,
daß diese Versicherten mit 60 oder 70 Jahren wesentlich häufiger
krank werden als heute. Der 30jährige bildet mit seinem Beitrag
bereits Vorsorge für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko.
Er zahlt mit seinem Beitrag deshalb auch mehr als seinem gegenwärtigen
Gesundheitsrisiko angemessen wäre.
Zum Verständnis von Beitragsentwicklungen.
Die Beiträge bleiben im Zeitablauf nicht
konstant. Die Leistungen, die der Versicherte erhält, steigen
von Jahr zu Jahr bzw. verteuern sich von Jahr zu Jahr: Die Pflegesätze
in den Krankenhäusern steigen, die Arzneimittelpreise steigen
und auch die Ärzte und Zahnärzte schreiben von Jahr zu
Jahr höhere Rechnungen. Hinzu kommen Auswirkungen des medizinischen
Fortschritts, die ebenfalls meist Kostensteigerungen nach sich ziehen.
Auch andere Güter und Dienstleistungen
werden von Jahr zu Jahr teurer. Eine Lebensversicherung, die 1980
über eine Summe von 100.000 EUR abgeschlossen wurde, braucht
bis heute keine Beitragserhöhung. Allerdings stellten 100.000
EUR im Jahre 1970 ein wesentlich größeres Vermögen
als heute dar. Der Pflegesatz im Krankenhaus betrug 1970 rund 15
EUR. Heute sind Pflegesätze von über 250 EUR keine Ausnahme
mehr. Deshalb ist es im Gesundheitswesen fortwährend erforderlich,
daß der Umfang des Versicherungsschutzes und damit auch die
Beiträge den tatsächlichen Entwicklungen angepaßt
werden. Solange Gesundheitsleistungen teurer werden, wird es auch
immer Beitragserhöhungen geben. Dies gilt für jedes Krankenversicherungssystem.
Über einen längeren Zeitraum betrachtet
ist die Entwicklung der PKV-Beiträge im Alter eng an die allgemeine
Kostensteigerung im Gesundheitswesen gebunden. Jedes Versicherungssystem,
unabhängig davon, nach welchen Methoden der Beitrag kalkuliert
wird, ist von diesen allgemeinen Kostensteigerungen betroffen. Die
beiden folgenden Beispiele anhand von Tarifen eines größeren
PKV-Unternehmens machen die Beitragsentwicklung deutlich. Dabei
handelt es sich bei dem zweiten Beispiel eher um einen Ausnahmefall,
da der Eintritt in die PKV in der Regel in jüngeren Jahren
erfolgt. Es soll aber zeigen, daß die Beitragsentwicklung
in der PKV nicht nur davon abhängig ist, ob man in jungen oder
in späteren Lebensjahren zur PKV gekommen ist, sondern auch
hier kommt es vor allem auf die allgemeine Kostenentwicklung im
Gesundheitswesen an.
Die meisten Versicherten in der PKV entscheiden
sich - wie in den beiden Beispielen - für einen Selbstbehalt.
Dieser wirkt nicht nur beitragssenkend, sondern kann auch interessant
sein, um die Inanspruchnahme einer Beitragsrückgewähr
nicht zu gefährden.
In beiden Beispielen ist der Selbstbehalt in
der PKV langsamer als der Beitrag gestiegen. Unter Einrechnung des
Selbstbehalts wird der prozentuale Beitragsanstieg also niedriger
als in den Beispielen angegeben.
Beispiel 1: Eintritt in die PVK 1975 mit 30
Jahren
PKV: ambulante Behandlung mit Selbstbehalt, Zahnbehandlung und -ersatz,
stationäre Behandlung mit Zweibettzimmer und Chefarzt, Krankentagegeld
nach der sechsten Woche 80 EUR pro Tag, Beitragsrückerstattung
möglich.
Beispiel 1: Eintritt in die PVK 1975
mit 30 Jahren
PKV: ambulante Behandlung mit Selbstbehalt, Zahnbehandlung und -ersatz,
stationäre Behandlung mit Zweibettzimmer und Chefarzt, Krankentagegeld
nach der sechsten Woche 80 EUR pro Tag, Beitragsrückerstattung möglich.
| Jahr |
PKV |
|
|
Behandlungskosten |
| |
|
Beitrag |
Beitrag |
je Einwohner in |
| |
Selbstbehalt |
Mann |
Frau |
Deutschland 1 |
| 1975 |
150,- |
60,56 |
92,06 |
51,13 |
| 1985 |
250,- |
111,08 |
156,95 |
98,17 |
| 1990 |
300,- |
143,05 |
167,35 |
117,60 |
| 1995 |
300,- |
242,82 |
344,81 |
139,58 |
| 1996 |
300,-ö |
260,60 |
361,49 |
- 2 |
| Steigerung insgesamt |
|
+330% |
+293% |
|
Beispiel 2: Eintritt in die PVK 1975 mit
55 Jahren
PKV: ambulante Behandlung mit Selbstbehalt, Zahnbehandlung und -ersatz,
stationäre Behandlung, Krankentagegeld entfällt ab 1980 wegen Renteneintritts,
Beitragsrückerstattung möglich.
| Jahr |
PKV |
|
|
Behandlungskosten |
| |
|
Beitrag |
Beitrag |
je Einwohner in |
| |
Selbstbehalt |
Mann |
Frau |
Deutschland 1 |
| 1975 |
385,- |
82,57 |
86,28 |
51,13 |
| 1985 |
500,- |
88,72 |
129,63 |
98,17 |
| 1990 |
500,- |
124,73 |
156,06 |
117,60 |
| 1995 |
600,- |
220,40 |
270,96 |
139,58 |
| 1996 |
600,- |
241,01 |
292,40 |
- 2 |
| Steigerung insgesamt |
|
+192,% |
+239% |
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1: Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Ausgabe
für Gesundheit 1970-1993.
2: Neuere Zahlen liegen noch nicht vor.
(aus einer Publikation des PKV-Verbandes)
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