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Selbstverständlich kann ein Versicherter
unter Einhaltung einer jährlichen Kündigungsfrist seinen
Versicherungsvertrag kündigen. Das Versicherungsunternehmen
seinerseits kann nicht kündigen. Die PKV-Unternehmen haben
in der Vollversicherung ausdrücklich auf das Kündigungsrecht
in den Vertragsbedingungen verzichtet.
Häufig wird die Frage gestellt, ob
der Versicherte bei einer Kündigung seine bereits
angesparte Alterungsrückstellung ausgezahlt bekommt.
Diese Frage ist mit Nein zu beantworten. Denn die Alterungsrückstellung
wird nicht pro Person, sondern jeweils für eine Gruppe von
Versicherten (z.B. alle Versicherten eines Tarifs) gebildet. Sie
ist also nicht individualisiert. Scheidet jemand z.B. durch Kündigung
aus, dann kommt die bereits vorhandene Alterungsrückstellung
den verbliebenen Versicherten in dem jeweiligen Tarif zugute. Dadurch
wird das Rosinenpicken guter Risiken zu Lasten der verlassenen Versichertengemeinschaft
vermieden. Theoretisch wäre es denkbar, die Alterungsrückstellung
auch individuell zu bilden. Dies ist letztlich eine Frage des anzuwendenden
Kalkulationsverfahrens. Ein solches Verfahren hätte allerdings
einen entscheidenden Nachteil. Von der Mitgabe der Alterungsrückstellung
könnten insbesondere gesunde Versicherte Gebrauch
machen. Kranke Versicherte hätten hingegen kaum
eine Möglichkeit, ein anderes Versicherungsunternehmen zu finden,
das ihnen ein günstiges Beitragsangebot machen könnte.
Die Risikoprüfung zu Versicherungsbeginn würde dazu führen,
daß hohe Risikozuschläge berechnet werden müßten
oder bestimmte chronische Erkrankungen vielleicht gar nicht mehr
versichert werden könnten. Wenn aber nur gesunde
Versicherte von dem Mitgabeangebot der Alterungsrückstellung
Gebrauch machen können, dann haben kranke Versicherte
das Nachsehen. Der Effekt wäre eine Entsolidarisierung. Scheiden
Gesunde aus dem Tarif aus, dann müßte es
für die verbleibenden Kranken zwangsläufig
teurer werden. Deshalb ist die Mitgabe der Alterungsrückstellung
keine Möglichkeit, die für eine private Krankenversicherung
ernsthaft diskutiert werden kann. Erst Mitte 1996 hat deshalb auch
eine unabhängige Expertenkommission, die auf Initiative des
Deutschen Bundestages beim Bundesfinanzministerium eingerichtet
wurde, die Mitgabe von Alterungsrückstellungen als einen nicht
praktikablen Vorschlag abgelehnt.
(aus einer Publikation des PKV-Verbandes)
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