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Für jeden Menschen kann es insbesondere
im Alter Situationen geben, in denen er seine Beitragsbelastung
für die Krankenversicherung reduzieren möchte. Die private
Krankenversicherung kennt hierfür mehrere Möglichkeiten.
So kann der Privatversicherte Anpassungen im individuellen Versicherungsschutz
vornehmen. Der Wechsel von einem Tarif zu einem anderen, die Erhöhung
des vereinbarten Selbstbehalts oder auch die Absenkung des Versicherungsschutzes
im Krankenhaus vom Einbettzimmer auf das Zweibettzimmer können
interessante Alternativen sein, eine deutliche Beitragsentlastung
zu erreichen. Welche Alternativen im einzelnen bestehen, läßt
sich nur individuell klären. Hier ist eine persönliche
Beratung durch die jeweilige Versicherung das beste.
Was bietet der Standardtarif?
Darüber hinaus gibt es für jeden
PKV-Versicherten nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit mindestens
zehnjähriger Vorversicherungszeit die Möglichkeit, in
einen sog. Standardtarif zu wechseln. Der Beitrag für den Standardtarif
ist begrenzt auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrags
der GKV. Je mehr Versicherungsjahre ein vollversicherter älterer
Versicherter bereits aufzuweisen hat, desto mehr wird der Höchstbeitrag
unterschritten, da die angesammelten Alterungsrückstellungen
beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet werden. Die Leistungen
dieses Tarifs entsprechen im wesentlichen denen der gesetzlichen
Krankenversicherung. Die PKV übernimmt die Kosten für
die Behandlung durch alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte
einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich
eingeführten Programmen. Für die ambulante Behandlung
durch Ärzte und Zahnärzte, für die stationäre
Behandlung und für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sind Selbstbeteiligungen
vorgesehen, die jedoch insgesamt höchstens 300 EUR pro Jahr
betragen. Das Honorar für Ärzte und Zahnärzte wird
bis zum Regelhöchstsatz, d.h. dem 2,3fachen des Einfachsatzes,
erstattet. Liquidiert der Arzt jedoch nur bis zum 1,7fachen, so
vermindert sich die genannte Selbstbeteiligung. Die PKV gibt Hilfe,
damit solche Ärzte gefunden werden können. Bei einer Krankenhausbehandlung
sind wie in der GKV die allgemeinen Krankenhausleistungen, d.h.
die Unterbringung im Mehrbettzimmer einschließlich der Behandlung
durch die jeweils diensthabenden Ärzte, versichert. Als Anrechnung
häuslicher Ersparnisse ist ein Eigenanteil von 6 EUR täglich,
maximal für 14 Tage Krankenhausaufenthalt pro Jahr, vorgesehen.
Fahrtkosten zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus wegen stationärer
Behandlung, die über 10 EUR hinausgehen, werden zu 100 Prozent
erstattet. Der Versicherungsschutz des Standardtarifs erstreckt
sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann aber durch Vereinbarung
auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden.
(aus einer Publikation des PKV-Verbandes)
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